§ 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.
BRL ist ein Beratungsunternehmen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Mit rund 120 Mitarbeitern an den Standorten Hamburg, Berlin und Hannover entwickeln wir integrierte Lösungen für unsere Mandanten.
Strategische Ausrichtung
BRL bietet durch seine spezialisierten Berater umfassende Rechtsberatung in allen relevanten Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Im Rahmen der multidisziplinären Ausrichtung von BRL bildet der Bereich der verschiedenen betriebswirtschaftlichen Beratungsfelder einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit. Dabei arbeiten wir in einer großen Anzahl von Projekten fachübergreifend mit unseren Kollegen aus dem Rechts- und Steuerbereich zusammen und können so eine umfassende Beratung unserer Mandanten aus einer Hand anbieten. Dieses Konzept bietet infolge der kurzen Informations- und Entscheidungswege u.a. im Transaktionsbereich erhebliche Vorteile.
Die steuerliche und steuerrechtliche Beratung ist eine der Kernkompetenzen von BRL. Unsere Steuerberater erarbeiten in enger Abstimmung mit unseren Mandanten individuelle Modelle der Steuergestaltung und -optimierung. Daneben betreuen wir unsere Mandanten in allen laufenden Steuerangelegenheiten.
Drei unserer Gesellschafter werden seit vielen Jahren von insgesamt zehn Insolvenzgerichten in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern als Insolvenzverwalter bestellt. Die multidisziplinäre Ausrichtung von BRL ergänzt die insolvenzrechtliche Expertise um die in Insolvenzszenarien typischen Fragen des Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts.
Über den Autor:
VITA:
Seit 2014 Partner bei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
2009 - 2014 Buse Heberer Fromm, Hamburg
2006 - 2008 Usslar Morgen Borcke (Heither & v. Morgen)
2006 Zulassung als Rechtsanwalt
Dissertation Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Jena
Tätigkeitsschwerpunkte:
Immobilientransaktionen (rechtliche Due Diligence, rechtliche Beratung bei An- und Verkauf von Immobilien), Gewerbliches Mietrecht, Privates Baurecht, Architektenrecht, Wohnungseigentumsrecht