Unterkapitel 4: Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
- § 1848 Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld
- § 1849 Genehmigung bei Verfügung über Rechte und Wertpapiere
- § 1850 Genehmigung für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und Schiffe
- § 1851 Genehmigung für erbrechtliche Rechtsgeschäfte
- § 1852 Genehmigung für handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte
- § 1853 Genehmigung bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen
- § 1854 Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte