von Göler (Hrsg.) / Marc Laukemann, Elisa Roggendorff / § 738
(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. Diese sind verpflichtet, dem Ausscheidenden die Gegenstände, die er der Gesellschaft zur Benutzung überlassen hat, nach Maßgabe des § 732 zurückzugeben, ihn von den gemeinschaftlichen Schulden zu befreien und ihm dasjenige zu zahlen, was er bei der Auseinandersetzung erhalten würde, wenn die Gesellschaft zur Zeit seines Ausscheidens aufgelöst worden wäre. Sind gemeinschaftliche Schulden noch nicht fällig, so können die übrigen Gesellschafter dem Ausscheidenden, statt ihn zu befreien, Sicherheit leisten.
(2) Der Wert des Gesellschaftsvermögens ist, soweit erforderlich, im Wege der Schätzung zu ermitteln.
lfr wirtschaftsanwälte
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Über den Autor,
Herrn Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
BERUFLICHER WERDEGANG
- Ab 2018: Dozent für die ZWW der Uni Augsburg im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung 2018 für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Seit 01.09.2017: zertifizierter Wirtschaftsmediator gem. § 7 Abs. (1) ZMediatAusbV
- Seit 2016: Lehrbeauftragter an der Zeppelin Universtität Friedrichshafen
- Seit 2015: Gründungspartner von LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- Seit 2014: Coach für Selbständige, Geschäftsführer, Gesellschafter und Freiberufler (Ausbildung zum systemischen Businesscoach mit Supervision IHK Augsburg)
- Seit 2008: Wirtschaftsmediator wie auch anwaltlicher Begleiter in Wirtschaftsmediation (Ausbildung bei IHK München)
- 2002-2014: Partner der Kanzlei Schaal, Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, München
- 2000-2001: Mitarbeiter bei Dr. Westerhoff, Schaal & Kollegen, München
- Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung eines Computerspiele- und Technologieunternehmens
- 2001 Promotion im Wettbewerbs- und Medienrecht bei Prof. Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Michael Martinek M.C.J. (New York)
- Diverse Veröffentlichungen zu wirtschaftsrechtlichen Themen
- Seit 1995 – 2008 diverse Tätigkeiten als Geschäftsführer und Interimsvorstand bei verschiedenen Kapitalgesellschaften oder Stiftungen
- Studium an der Universität des Saarlandes und Referndariat am OLG Saarbrücken
Über die Autorin,
Frau Rechtsanwältin | Steuerberaterin Elisa Roggendorff
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Uni Lausanne, Westfälische Wilhelms Universität Münster
- Referendariat am OLG München
- Tätigkeit in einer Kanzlei spezialisiert auf Steuerstrafrecht/ Steuerrecht
- Tätigkeit in einer Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung
- Seit 2019 bei LFR Wirtschaftsanwälte
Beratungsschwerpunkte
Profil
LFR Wirtschaftsanwälte ist eine Münchner Wirtschaftskanzlei für Unternehmen, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gesellschafter Geschäftsführer, leitende Angestellte, Gründer und Erben.
Strategische Ausrichtung
Wir bieten unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung im Wirtschaftsrecht, in dem wir ausschließlich tätig sind. Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Betriebsräte.
Als qualifizierte Fachanwälte im Gesellschafts-, Arbeits- und Insolvenz- und Steuerrecht, als zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexperten lösen wir sämtliche, wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei hilft uns unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und spezialisierten Anwaltskollegen anderer Fachrichtungen.
Standorte & Anwälte
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