von Göler (Hrsg.) / / § 1358
§ 1358
Synopse: § 1358 BGB alte Fassung, gültig bis 19.01.2015
§ 1358 New article
(weggefallen)
Für den Rechtsverkehr
(für Nichtjuristen)
zum Expertenteil (für Juristen)
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle
Expertenhinweise
(für Juristen)
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