Untertitel 5: Landpachtvertrag
- § 585 Begriff des Landpachtvertrags
- § 585a Form des Landpachtvertrags
- § 585b Beschreibung der Pachtsache
- § 586 Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
- § 586a Lasten der Pachtsache
- § 587 Fälligkeit der Pacht; Entrichtung der Pacht bei persönlicher Verhinderung des Pächters
- § 588 Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung
- § 589 Nutzungsüberlassung an Dritte
- § 590 Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung oder der bisherigen Nutzung
- § 590a Vertragswidriger Gebrauch
- § 590b Notwendige Verwendungen
- § 591 Wertverbessernde Verwendungen
- § 591a Wegnahme von Einrichtungen
- § 591b Verjährung von Ersatzansprüchen
- § 592 Verpächterpfandrecht
- § 593 Änderung von Landpachtverträgen
- § 593a Betriebsübergabe
- § 593b Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks
- § 594 Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses
- § 594a Kündigungsfristen
- § 594b Vertrag über mehr als 30 Jahre
- § 594c Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters
- § 594d Tod des Pächters
- § 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 594f Schriftform der Kündigung
- § 595 Fortsetzung des Pachtverhältnisses
- § 595a Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen
- § 596 Rückgabe der Pachtsache
- § 596a Ersatzpflicht bei vorzeitigem Pachtende
- § 596b Rücklassungspflicht
- § 597 Verspätete Rückgabe