Untertitel 1: Annahme Minderjähriger
- § 1741 Zulässigkeit der Annahme
- § 1742 Annahme nur als gemeinschaftliches Kind
- § 1743 Mindestalter
- § 1744 Probezeit
- § 1745 Verbot der Annahme
- § 1746 Einwilligung des Kindes
- § 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes
- § 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils
- § 1749 Einwilligung des Ehegatten
- § 1750 Einwilligungserklärung
- § 1751 Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt
- § 1752 Beschluss des Familiengerichts, Antrag
- § 1753 Annahme nach dem Tode
- § 1754 Wirkung der Annahme
- § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
- § 1756 Bestehenbleiben von Verwandtschaftsverhältnissen
- § 1757 Name des Kindes
- § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
- § 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
- § 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen
- § 1761 Aufhebungshindernisse
- § 1762 Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form
- § 1763 Aufhebung von Amts wegen
- § 1764 Wirkung der Aufhebung
- § 1765 Name des Kindes nach der Aufhebung
- § 1766 Ehe zwischen Annehmendem und Kind
- § 1766a Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners