Schliessen
von Göler (Hrsg.) / / § 1908h
Versionen

§ 1908h

§ 1908h BGB wurde gestrichen

Synopse: § 1908h BGB alte Fassung, gültig bis 19.01.2015

§ 1908h New article

(weggefallen)

Für den Rechtsverkehr

(für Nichtjuristen)

zum Expertenteil (für Juristen)

Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle

Expertenhinweise

(für Juristen)

Zu dieser Norm ist noch keine Kommentierung veröffentlicht. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dem Service der Gesetzesveröffentlichung bereits ein wenig weiterhelfen konnten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie geeignete Autoren für eine Kommentierung vorschlagen möchten.

Fußnoten