§ 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.
(2) Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Für den Rechtsverkehr
(für Nichtjuristen)
zum Expertenteil (für Juristen)
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle
1
Anwendungsbereich
2
Expertenhinweise
(für Juristen)
1) Allgemeines
3
2) Definitionen
a) Kein Arbeitsverhältnis und kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen
8
Arbeitsverhältnisse zeichnen sich durch fremdbestimmte, weisungsabhängige Tätigkeiten aus, vergleiche
3) Abgrenzungen, Kasuistik
a) Abgrenzungen
11Die Rücktrittsrechte aus §§ 323 und 326 Abs. 5 BGB werden, nachdem das Dienstverhältnis in Vollzug gesetzt wurde, durch das Kündigungsrecht verdrängt. Gleichfalls verdrängt wird das Kündigungsrecht aus § 314 durch die Spezialnorm des
4) Zusammenfassung der Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 2.5.2019 - IX ZR 11/18
- BGH, Urteil vom 7.3.2019 - IX ZR 221/18
- BGH, Urteil vom 13.9.2018 - III ZR 294/16
- BGH, Versäumnisurteil vom 16.2.2017 - IX ZR 165/16
- OLG Hamm, Urteil vom 28.2.2017 - I-24 U 105/16
- BGH, Urteil vom 10.11.2016 - III ZR 193/16
- BGH, Urteil vom 18.2.2016 - III ZR 126/15
- OLG Saarbrücken, Urteil vom 7.5.2015 - 4 U 47/13
- LG Mönchengladbach, Urteil vom 1.
5) Literaturstimmen
- Gehrlein, Die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH zur Steuerberaterhaftung in den Jahren 2018 und 2019, in: DStR 2020, 305
- Menke/Schulz, Fristlose Kündigung nach
§ 627 BGB im Sportrecht, in: NJW 2011, 1845 - Simonet, Das Tatbestandsmerkmal der „festen Bezüge” i. S. d.
§ 627 BGB und dessen Auswirkungen auf die generelle Gebräuchlichkeit dauerhafter Dienstverträge im Wirtschaftsverkehr, in: BB 2012, 2053 - Niebling, Kündigungs- und Verlängerungsklauseln in Partnerschaftsvermittlungsverträgen, in: NJ 2014, 363
- Ritter, Stolpersteine bei der Mandatsniederlegung, in: NJW 2015, 2008