von Göler (Hrsg.) / Claudia Nowack, Hans-Dieter Wurster / § 2149
Hat der Erblasser bestimmt, dass dem eingesetzten Erben ein Erbschaftsgegenstand nicht zufallen soll, so gilt der Gegenstand als den gesetzlichen Erben vermacht. Der Fiskus gehört nicht zu den gesetzlichen Erben im Sinne dieser Vorschrift.
Rechtsanwälte Wurster, Reichert, Nowack, Beck
Beratungsschwerpunkte
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Wir sind eine Anwaltskanzlei im Herzen der Stadt Leonberg. Unsere Kanzlei gibt es bereits seit dem Jahr 1981. Inzwischen besteht die Kanzlei aus fünf Anwältinnen und Anwälten, die Ihnen in verschiedenen Rechtsgebieten zur Seite stehen. Wir arbeiten gründlich, schnell, engagiert und zielbewusst. Wenn nötig, bündeln wir unsere Kräfte, so dass bei Bedarf mehrere Anwälte der Kanzlei für Sie tätig werden können. Eine kompetente und persönliche Beratung kennzeichnet unsere Arbeitsweise. Wir schauen über den Tellerrand hinaus und bemühen uns immer um pragmatische und nachhaltige Lösungen.
Standorte & Anwälte
Leonberg, 5 Rechtsanwälte
Internetpräsenz
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