Titel 4: Vermächtnis
- § 2147 Beschwerter
- § 2148 Mehrere Beschwerte
- § 2149 Vermächtnis an die gesetzlichen Erben
- § 2150 Vorausvermächtnis
- § 2151 Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten
- § 2152 Wahlweise Bedachte
- § 2153 Bestimmung der Anteile
- § 2154 Wahlvermächtnis
- § 2155 Gattungsvermächtnis
- § 2156 Zweckvermächtnis
- § 2157 Gemeinschaftliches Vermächtnis
- § 2158 Anwachsung
- § 2159 Selbständigkeit der Anwachsung
- § 2160 Vorversterben des Bedachten
- § 2161 Wegfall des Beschwerten
- § 2162 Dreißigjährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis
- § 2163 Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist
- § 2164 Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche
- § 2165 Belastungen
- § 2166 Belastung mit einer Hypothek
- § 2167 Belastung mit einer Gesamthypothek
- § 2168 Belastung mit einer Gesamtgrundschuld
- § 2168a Anwendung auf Schiffe, Schiffsbauwerke und Schiffshypotheken
- § 2169 Vermächtnis fremder Gegenstände
- § 2170 Verschaffungsvermächtnis
- § 2171 Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot
- § 2172 Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache
- § 2173 Forderungsvermächtnis
- § 2174 Vermächtnisanspruch
- § 2175 Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
- § 2176 Anfall des Vermächtnisses
- § 2177 Anfall bei einer Bedingung oder Befristung
- § 2178 Anfall bei einem noch nicht erzeugten oder bestimmten Bedachten
- § 2179 Schwebezeit
- § 2180 Annahme und Ausschlagung
- § 2181 Fälligkeit bei Beliebigkeit
- § 2182 Haftung für Rechtsmängel
- § 2183 Haftung für Sachmängel
- § 2184 Früchte; Nutzungen
- § 2185 Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen
- § 2186 Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage
- § 2187 Haftung des Hauptvermächtnisnehmers
- § 2188 Kürzung der Beschwerungen
- § 2189 Anordnung eines Vorrangs
- § 2190 Ersatzvermächtnisnehmer
- § 2191 Nachvermächtnisnehmer