von Göler (Hrsg.) / Nele Marie Kliemt / § 740a

§ 740a Beendigung der Gesellschaft

(1) Die nicht rechtsfähige Gesellschaft endet durch:

  • 1. Ablauf der Zeit, für welche sie eingegangen wurde;
  • 2. Auflösungsbeschluss;
  • 3. Tod eines Gesellschafters;
  • 4. Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter;
  • 5. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters;
  • 6. Kündigung der Gesellschaft durch einen Privatgläubiger eines Gesellschafters.

(2) Die Gesellschaft endet ferner, wenn der vereinbarte Zweck erreicht oder seine Erreichung unmöglich geworden ist.

(3) Auf die Beendigung der Gesellschaft sind die §§ 725, 726, 730, 732 und 734 Absatz 1 und 2 entsprechend anzuwenden.

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
Autor & Kanzlei
Nele Marie Kliemt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht in Berlin
Frau Rechtsanwältin Nele Marie Kliemt
Kliemt@bghp.de +49 (0)30 / 440 330 - 47

Nele Marie Kliemt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, geboren in Hannover. Studium in Berlin und Lissabon/Portugal, Praktikum in Brasília/Brasilien, Referendariat beim Kammergericht Berlin, davon 3 Monate in Bangkok/Thailand. Rechtsanwältin Kliemt ist schwerpunktmäßig im Erbrecht und im Gesellschaftsrecht tätig. Sie ist Lehrbeauftragte für Gesellschaftsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin und bearbeitet im Dr. von Göler Online-Kommentar die Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Pflichtteilsrechts, des Rechts der Erbengemeinschaft, des Gesellschaftsrechts einschließlich Unternehmensnachfolge und auf Fälle mit südeuropäischem Bezug.

BGHP - Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB
Berlin

BGHP - Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB

Danziger Str. 56

10435 Berlin
Telefax: +49 (0)30 / 440 330 - 22

Profil

Die Kanzlei BGHP arbeitet mit zur Zeit 18 Rechtsanwält*innen in Berlin Prenzlauer Berg ausschließlich spezialisiert in den Bereichen Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht (Arbeitnehmervertretung und Betriebsräte) und Pflegerecht. Im Dezernat Erb- und Gesellschaftsrecht beraten und vertreten drei Fachanwälte bzw. Fachanwältinnen für Erbrecht Mandant*innen in allen Bereichen des Erbrechts und der Nachfolgeberatung, auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Bezüge (vor allem Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer) sowie im Gesellschaftsrecht.

 

Ein Schwerpunkt der Beratung liegt im internationalen Erbrecht, d.h. bei Fällen mit Auslandsbezug, wo Beratung auch auf Englisch, Portugiesisch, Russisch und Französisch angeboten werden kann. Als Mitglied des Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten e.V. (www.ndeex.de) arbeiten sie darüber hinaus deutschland- und europaweit mit auf Erbrecht spezialisierten Kooperationspartnern zusammen.

 

Laut der letzten Erhebung im Auftrag der Zeitschrift Capital (Ausgabe Juni 2020), gehört das Erbrechtsteam von BGHP Rechtsanwält*innen zu den besten Erbrechtskanzleien Deutschlands. Das Magazin Wirtschaftswoche zeichnete die Kanzlei in ihrer Ausgabe 50/2019 als eine von 30 Kanzleien in Deutschland als "Top Kanzlei Erbrecht" aus.

Beratungsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
IT-Recht
Gesellschaftsrecht
Pflegerecht
Erbrecht
Internationales Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, 10 Jahres Frist, Schenkung, gemischte Schenkung, Pflichtteil
Unternehmensnachfolge
Testament
Testamentsgestaltung
Strategische Ausrichtung

Die Rechtsanwält*innen von BGHP im erb- und gesellschaftsrechtlichen Dezernat (RAin Kliemt, RA Höhmann) bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Bereich Erbrecht, (Unternehmens-)Nachfolge und Gesellschaftsrecht. Spezialisierung bedeutet dabei auch, die angrenzenden Rechtsgebiete in die Beratung einzubeziehen, so dass namentlich die erbschaftsteuerlichen, einkommensteuerlichen und grunderwerbsteuerlichen Bezüge berücksichtigt werden, natürlich in Kooperation mit dem Steuerberater der Mandanten.

 

Die Bearbeitung internationaler Erbrechtsmandate gehört dabei im multikulturellen Berlin zu unserem Alltag und unserer Leidenschaft, nicht nur internationale Erbrechtsmandate nehmen sie aber auch deutschland- und weltweit wahr. Vor Gerichten treten sie nur in Deutschland auf, bei ausländischen Verfahren können sie häufig auf spezialisierte Kolleg*innen aus unserem Netzwerk zurückgreifen und sind auch sonst bei der Suche geeigneter Partner behilflich.

 

Sie arbeiten eng im Team zusammen, in dem Sie unterschiedliche Kenntnisse, Erfahrungen und nicht zuletzt Sprachen zusammenbringen. Darüber hinaus sind sie deutschland- und europaweit vernetzt mit erbrechtlich spezialisierten Kolleginnen und Kollegen.

Wichtige Mandate
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen vor allen Gerichten in Deutschland (außer Bundesgerichtshof)
  • Vertretung in Erbscheinsverfahren vor allen Nachlassgerichten
  • Beratung bei Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Beratung und Vertretung ausländischer Erben, Erblasser und Rechtsanwälte bei der Umsetzung ihrer Nachfolgeplanung bzw. Durchsetzung und Abwicklung des deutschen Nachlasses
  • Beratung von Erblassern mit Vermögen im Ausland
  • Beantragung von Erbscheinen in internationalen Erbfällen
  • Regelmäßige Schulungen für Laien und Fachanwälten für Erbrecht zum Thema Testamentsgestaltung, Erbschaftsteuer, internationales Erbrecht
Standorte & Anwälte

Berlin

18 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen

Fachanwält*innen für Erbrecht, für Arbeitsrecht und für Sozialrecht

Kooperationen / Netzwerke

• Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten e.V.,  www.ndeex.de

Vorherige Norm
§ 740 Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften
Nächste Norm
§ 740b Auseinandersetzung
Fußnoten