Die Vorschriften der §§ 1886 bis 1889, 1893, 1894 finden auf den Gegenvormund entsprechende Anwendung.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1894
Anzeige bei Tod des Vormunds
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1895 Amtsende des Gegenvormunds
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle