Untertitel 6: Beendigung der Vormundschaft
- § 1889 Entlassung auf eigenen Antrag
- § 1890 Vermögensherausgabe und Rechnungslegung
- § 1891 Mitwirkung des Gegenvormunds
- § 1892 Rechnungsprüfung und -anerkennung
- § 1893 Fortführung der Geschäfte nach Beendigung der Vormundschaft, Rückgabe von Urkunden
- § 1894 Anzeige bei Tod des Vormunds
- § 1895 Amtsende des Gegenvormunds