Untertitel 6: Beendigung der Vormundschaft
- § 1882 Wegfall der Voraussetzungen
- § 1883
- § 1884 Verschollenheit und Todeserklärung des Mündels
- § 1885
- § 1886 Entlassung des Einzelvormunds
- § 1887 Entlassung des Jugendamts oder Vereins
- § 1888 Entlassung von Beamten und Religionsdienern
- § 1889 Entlassung auf eigenen Antrag
- § 1890 Vermögensherausgabe und Rechnungslegung
- § 1891 Mitwirkung des Gegenvormunds
- § 1892 Rechnungsprüfung und -anerkennung
- § 1893 Fortführung der Geschäfte nach Beendigung der Vormundschaft, Rückgabe von Urkunden
- § 1894 Anzeige bei Tod des Vormunds
- § 1895 Amtsende des Gegenvormunds