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von Göler (Hrsg.) / Eberhard Rott / § 2221

§ 2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.

Für den Rechtsverkehr

(für Nichtjuristen)

zum Expertenteil (für Juristen)

Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle

Hinweis zur Nutzung des Kalkulators

Die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers basiert auf den Empfehlungen der Bundesnotarkammer. Der ermittelte Betrag stellt keinen verbindlichen Anspruch dar und dient lediglich als Orientierung. Die Nutzung des Kalkulators ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Jegliche Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Anwendbarkeit der Berechnung wird ausgeschlossen.

Expertenhinweise

(für Juristen)


Fußnoten