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von Göler (Hrsg.) / Eberhard Rott / § 2221

§ 2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.

Für den Rechtsverkehr

(für Nichtjuristen)

zum Expertenteil (für Juristen)

Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle

1Die gesetzliche Regelung ist bewusst kurz gefasst. Sie geht zurück auf die Vorstellung des Gesetzgebers, dass der Erblasser selbst in seinem Testament die Vergütung des Testamentsvollstreckers bestimmen soll. Häufig tut er dies jedoch aus Unkenntnis nicht oder weil er sich schlicht nicht festlegen möchte. Das führt dann später in der Praxis oft zu Diskussionen. Fehlt eine klare Vorgabe, muss im Nachhinein bestimmt werden, was eine „angemessene Vergütung“ ist. Gerade dabei kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Erben und Testamentsvollstrecker, da ihre Interessen naturgemäß auseinandergehen.

In der Praxis haben sich deshalb Vergütungstabellen und Empfehlungen als bewährte Orientierung etabliert. Besonders anerkannt sind die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins in der aktuellen Fassung von 2025. Sie bieten eine klare und praxisgerechte Grundlage für die Berechnung.

Praxis-Hinweis

2Wer spätere Auseinandersetzungen vermeiden möchte, sollte die Vergütung des Testamentsvollstreckers möglichst klar im Testament regeln. Eine bewährte Formulierung lautet zum Beispiel:

„Der Testamentsvollstrecker erhält eine Vergütung, die sich nach den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins in der im Zeitpunkt meines Todes gültigen Fassung richtet.“

Online-Vergütungsrechner

3Zumindest überschlägig lässt sich die angemessene Vergütung des Testamentsvollstreckers mit dem folgenden Online-Rechner berechnen. Er basiert auf den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins (DNotV-E 2025).

Expertenhinweise

(für Juristen)

1) Literaturstimmen

Bonefeld/Klinger, Die Vergütung des TV bei DauerTV über Unternehmensanteile, RFamU 2025, 57 ff.

Bonefeld/Klinger, Erste Praxishinweise zu den Empfehlungen des DNotV 2025, ZEV 2025, 155 ff.

Kaup, Ephraim, Testamentsvollstreckung über Familienunternehmen – Die neuen Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins 2025 als Wegweiser für Unternehmernachlässe, FuS 2025, 143

Lange, Knut Werner, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins 2025 - ein erster Überblick, DStR 2025, 218

Muscheler, Karlheinz, Der testamentarische Verweis auf Vergütungstabellen bei der Testamentsvollstreckung, notar 2024, 179

Reimann, Wolfgang, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins 2025 – Erste Erläuterungen, ZEV 2024, 795-799

Rott, Eberhard, Testamentsvollstreckervergütung – Überarbeitung der Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins, NWB-EV 2025, 58

Rott, Eberhard, Abschied von der “Rheinischen Tabelle” – Die Umsetzung der AGT-Anmerkungen zur angemessenen Testamentsvollstreckervergütung durch die DNotV-E 2025, ZErb 2025, 161-166

Rott, Eberhard, Die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins 2025 für die Vergütung des Testamentsvollstreckers, - der lange Abschied von der Rheinischen Tabelle, ErbR 2025, 374

Rott, Eberhard, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den DNotV-E 2025 – Neue Maßstäbe für Beratung und Gestaltungspraxis sowie Arbeitshilfen, NWB-EV 2025, 06/2025

Rott, Eberhard, gemeinsam mit Weiler, Katharina, Die Vergütungsempfehlungen des DNotV – was ist neu, was hat sich geändert?, EE 03/2025


Fußnoten