Stirbt der Betreuer oder wird er entlassen, so ist ein neuer Betreuer zu bestellen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1908b
Entlassung des Betreuers
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1908c Bestellung eines neuen Betreuers
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle