In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1901c
Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1902 Vertretung des Betreuten
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle