Durch den Verwahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 687
Unechte Geschäftsführung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 688 Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle