Titel 14: Verwahrung
- § 688 Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung
- § 689 Vergütung
- § 690 Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung
- § 691 Hinterlegung bei Dritten
- § 692 Änderung der Aufbewahrung
- § 693 Ersatz von Aufwendungen
- § 694 Schadensersatzpflicht des Hinterlegers
- § 695 Rückforderungsrecht des Hinterlegers
- § 696 Rücknahmeanspruch des Verwahrers
- § 697 Rückgabeort
- § 698 Verzinsung des verwendeten Geldes
- § 699 Fälligkeit der Vergütung
- § 700 Unregelmäßiger Verwahrungsvertrag