Eine Vergütung für die Aufbewahrung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 688
Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 689 Vergütung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle