von Göler (Hrsg.) / Markus Roscher / § 1928

§ 1928 Gesetzliche Erben vierter Ordnung

(1) Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

(2) Leben zur Zeit des Erbfalls Urgroßeltern, so erben sie allein; mehrere erben zu gleichen Teilen, ohne Unterschied, ob sie derselben Linie oder verschiedenen Linien angehören.

(3) Leben zur Zeit des Erbfalls Urgroßeltern nicht mehr, so erbt von ihren Abkömmlingen derjenige, welcher mit dem Erblasser dem Grade nach am nächsten verwandt ist; mehrere gleich nahe Verwandte erben zu gleichen Teilen.

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
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1) Allgemeines

Ab der vierten Ordnung (Urgroßeltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge) gilt das Gradualsystem (Nächstenverwandschaft). Für die Berufung als Erbe ist entscheidend, wie viele Geburten zwischen dem Erblasser und dem Verwandten liegen.

Sind Urgroßeltern vorhanden, so erben sie allein und zu gleichen Teilen (II), was dem Parentelsystem der vorherigen Ordnungen (1924-1926) entspricht. Überleben die Urgroßeltern den Erblasser, erben sie allein (1928 II 1), ggf. zu gleichen Teilen (1928 II 2). Hierbei ist es nicht von Belang, welcher Linie sie angehören (§ 1928 II).

Der Ehegatte des Erblassers und Erben höherer Ordnung schließen die vierte Ordnung vollständig aus (1931 II).

Nur, wenn die Großeltern nicht mehr leben sollten, erbt die gradmäßig am nächsten verwandte Person (Gradualsystem), ggf. gemeinsam zu gleichen Anteilen mit Verwandten gleichen Grades zum Erblasser. Der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser als Kriterium der Erbberechtigung soll verhindern, dass der Nachlass zu sehr zerfasert wird (Palandt/Weidlich, BGB, 79. Auflage (2020), § 1928 Rn. 1).

2) Definitionen

Der Begriff Parentel für das Ordnungssystem des Verwandtenerbrechts entstammt dem lateinischen Wort "parens", also Elternteil.

Autor & Kanzlei
Markus Roscher, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Kassel
Herr Rechtsanwalt Markus Roscher

Seit fast 30 Jahren ist Rechtsanwalt Roscher-Meinel für seine Mandantschaft auf dem Gebiet des Erbrechts tätig, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch öfter im Ausland (insbesondere Kanada, USA, Spanien). Zuweilen vertrat er seine pointierten Auffassungen ("Erbschaftssteuer ist staatlicher Diebstahl") auch als Diskussionspartner in TV-Sendungen  wie z.B. "Sabine Christiansen". Als Fachanwalt nimmt er stets an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Seine zusätzliche Kompetenz als Fachanwalt für Strafrecht hilft ihm zuweilen auch bei der Bearbeitung seiner erbrechtlichen Fälle.

Rechtsanwaltskanzlei Erbrecht Kassel
Fachanwaltskanzlei für Erbrecht Rechtsanwalt Markus Roscher

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34117 Kassel

Tel: 0561/73984376

Fax: 0561/73994315

E-Mail: roscher@kassel-erbrecht.de

Fachanwalt für Erbrecht, Markus Roscher Kassel
Profil

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Roscher ist nach vielen Berufsjahren (Zulassung 1995) inzwischen fast ausschließlich mit dem Erbrecht befasst. Als Fachanwalt für Erbrecht (auch internationales Erbrecht) ist er mit seiner Erfahrung auch vor den Gerichten sowie gegenüber den Gegnern ein unermüdlicher Streiter für die Interessen seiner Mandanten. Die Kanzlei arbeitet international mit Kanzleien in New York und Toronto zusammen. Eine Vernetzung mit Notaren in Kassel und Berlin sorgt für ein breites Angebot an die Mandanten. Seine zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht hat Rechtsanwalt Roscher schon so manch guten Dienst auch im Erbrecht erwiesen. 

Beratungsschwerpunkte
Erbrecht
Erbschaftssteuerrecht, Pflichtteil, Testament, Pflichtteilsergänzung
Testamentsvollstreckung
Strategische Ausrichtung

Seit fast 30 Jahren vertritt Rechtsanwalt Roscher auf seinem Spezialgebiet Erbrecht neben Privatpersonen auch mittelständische Unternehmen und wurde regelmäßig als Fachmann für Erbrecht in TV-Sendungen (u.a. "Sabine Christiansen", ARD) eingeladen, wo er sich vehement gegen die Erbschaftssteuer einsetzte. Als Fachanwalt für Erbrecht nimmt er regelmäßig an Fortbildungslehrgängen teil.

Kooperationen / Netzwerke

Kooperationspartner befinden sich in Düsseldorf (Law & More) sowie in New York (Allan E. Kay).

Für Fälle mit deutsch-kanadischem Rechtsbezug (Auswanderer, Erbrecht, etc.) beraten wir uns mit unserem Kollegen Matt Duensing in Toronto (Ontario, Kanada). 

                        

                       

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Fußnoten