Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Bei uns ist Ihr Fall in den richtigen Händen: Wir verbinden die Vorteile einer mittelständischen Kanzlei mit der Qualität eines spezialisierten, breit aufgestellten Kanzlei.
Strategische Ausrichtung
Wir vertreten und beraten mittelständische Unternehmen und deren Geschäftsleitung, ebenso wie Freiberufler, Privatpersonen sowie öffentliche und private Körperschaften.