Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
Bei uns ist Ihr Fall in den richtigen Händen: Wir verbinden die Vorteile einer mittelständischen Kanzlei mit der Qualität eines spezialisierten, breit aufgestellten Kanzlei.
Strategische Ausrichtung
Wir vertreten und beraten mittelständische Unternehmen und deren Geschäftsleitung, ebenso wie Freiberufler, Privatpersonen sowie öffentliche und private Körperschaften.