§ 612a Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
Für den Rechtsverkehr
(für Nichtjuristen)
zum Expertenteil (für Juristen)
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle
1Als Ausdruck eines allgemeinen Benachteiligungsverbots und Sonderfall der Sittenwidrigkeit schützt
Expertenhinweise
(für Juristen)
1) Allgemeines
2Zum geschützten Personenkreis zählen Arbeitnehmer einschließlich der leitenden Angestellten und Auszubildenden (
2) Definitionen
a) Vereinbarung
3Vereinbarungen im Sinne des
b) Maßnahme
4Maßnahmen im Sinne der Vorschrift sind alle Handlungen oder Unterlassungen tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Art mit konkretem Bezug zum Arbeitsverhältnis. Hierzu zählen die Gewährung von Leistungen bzw. die Vorenthaltung solcher Leistungen, Kündigungen, Weisungen o.ä.
c) Benachteiligung
5Als Benachteiligungen sind alle Belastungen oder Eingriffe in bestehende Rechte des Arbeitnehmers zu sehen, die zu einer Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen Zustand führen. Hierzu zählt auch die Vorenthaltung von Leistungen, die anderen Arbeitnehmern gewährt werden, wenn diese entsprechende Rechte nicht geltend gemacht haben.BAG, Urteil v. 12.06.2002 – Gz. 10 AZR 340/01 (= NJW 2003, 772 f.), http://lexetius.com/2002,1347 Im Gegensatz zum allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt eine Benachteiligung jedoch nicht zwingend den Bezug zu anderen Arbeitnehmern.
d) Ausübung von Rechten
6Vom Schutz des
e) Kausalität
7Die Rechtsausübung des Arbeitnehmers muss wesentlicher Beweggrund für seine Benachteiligung sein.BAG, Urteil v. 21.09.2011 – Gz. 5 AZR 520/10 (= NZA 2012, 31 f.), http://lexetius.com/2011,5950 Liegen sachliche Gründe für eine Benachteiligung vor, so kommt ein Verstoß gegen
f) Rechtsfolge
8Benachteiligende Handlungen des Arbeitgebers sind entweder nichtig (
3) Abgrenzungen, Kasuistik
a)
9Die klageweise Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Arbeitgeber ist vom Schutz des
4) Zusammenfassung der Rechtsprechung
- 16Zur Benachteiligung einer Redakteurin wegen deren Weltanschauung, BAG, Urteil vom 20.06.2013 – Gz. 8 AZR 482/12http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py? Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&anz=43&pos=0&nr=16967&linked=urt
- Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds wegen dessen Betriebsratstätigkeit, ArbG München, Urteil vom 12.06
5) Literaturstimmen
17
Hinsichtlich der Frage, ob die Rechtsausübung des Arbeitnehmers zulässig ist, kommt es auf die objektive Rechtslage und nicht auf die subjektive Einschätzung des Arbeitnehmers anMüKo/Müller-Glöge, Rdnr. 10 zu
6) Häufige Paragraphenketten
18
7) Prozessuales
8) Anmerkungen
19Spezielle Maßregelungsverbote finden sich in anderen Vorschriften, wie z.B. in
Ein instruktives Prüfungsschema zu