Unterkapitel 2: Ausführung von Zahlungsvorgängen
- § 675n Zugang von Zahlungsaufträgen
- § 675o Ablehnung von Zahlungsaufträgen
- § 675p Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
- § 675q Entgelte bei Zahlungsvorgängen
- § 675r Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen
- § 675s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
- § 675t Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen; Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags