Untertitel 6: Fund
- § 965 Anzeigepflicht des Finders
- § 966 Verwahrungspflicht
- § 967 Ablieferungspflicht
- § 968 Umfang der Haftung
- § 969 Herausgabe an den Verlierer
- § 970 Ersatz von Aufwendungen
- § 971 Finderlohn
- § 972 Zurückbehaltungsrecht des Finders
- § 973 Eigentumserwerb des Finders
- § 974 Eigentumserwerb nach Verschweigung
- § 975 Rechte des Finders nach Ablieferung
- § 976 Eigentumserwerb der Gemeinde
- § 977 Bereicherungsanspruch
- § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt
- § 979 Verwertung; Verordnungsermächtigung
- § 980 Öffentliche Bekanntmachung des Fundes
- § 981 Empfang des Versteigerungserlöses
- § 982 Ausführungsvorschriften
- § 983 Unanbringbare Sachen bei Behörden
- § 984 Schatzfund