Titel 3: Versprechen der Leistung an einen Dritten
- § 328 Vertrag zugunsten Dritter
- § 329 Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme
- § 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag
- § 331 Leistung nach Todesfall
- § 332 Änderung durch Verfügung von Todes wegen bei Vorbehalt
- § 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
- § 334 Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
- § 335 Forderungsrecht des Versprechensempfängers