Titel 2: Gegenseitiger Vertrag
- § 320 Einrede des nicht erfüllten Vertrags
- § 321 Unsicherheitseinrede
- § 322 Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug
- § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
- § 324 Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
- § 325 Schadensersatz und Rücktritt
- § 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht