Abschnitt 7: Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
- § 420 Teilbare Leistung
- § 421 Gesamtschuldner
- § 422 Wirkung der Erfüllung
- § 423 Wirkung des Erlasses
- § 424 Wirkung des Gläubigerverzugs
- § 425 Wirkung anderer Tatsachen
- § 426 Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang
- § 427 Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung
- § 428 Gesamtgläubiger
- § 429 Wirkung von Veränderungen
- § 430 Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger
- § 431 Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung
- § 432 Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung