Titel 26: Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 812 Herausgabeanspruch
- § 813 Erfüllung trotz Einrede
- § 814 Kenntnis der Nichtschuld
- § 815 Nichteintritt des Erfolgs
- § 816 Verfügung eines Nichtberechtigten
- § 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten
- § 818 Umfang des Bereicherungsanspruchs
- § 819 Verschärfte Haftung bei Kenntnis und bei Gesetzes- oder Sittenverstoß
- § 820 Verschärfte Haftung bei ungewissem Erfolgseintritt
- § 821 Einrede der Bereicherung
- § 822 Herausgabepflicht Dritter