Unterkapitel 1: Autorisierung von Zahlungsvorgängen; Zahlungsinstrumente; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
- § 675j Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
- § 675k Begrenzung der Nutzung eines Zahlungsinstruments; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
- § 675l Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente
- § 675m Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente; Risiko der Versendung