Titel 1: Gegenstand und Dauer der Verjährung
- § 194 Gegenstand der Verjährung
- § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
- § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück
- § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist
- § 198 Verjährung bei Rechtsnachfolge
- § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
- § 200 Beginn anderer Verjährungsfristen
- § 201 Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
- § 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung