Titel 24: Schuldverschreibung auf den Inhaber
- § 793 Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
- § 794 Haftung des Ausstellers
- § 795
- § 796 Einwendungen des Ausstellers
- § 797 Leistungspflicht nur gegen Aushändigung
- § 798 Ersatzurkunde
- § 799 Kraftloserklärung
- § 800 Wirkung der Kraftloserklärung
- § 801 Erlöschen; Verjährung
- § 802 Zahlungssperre
- § 803 Zinsscheine
- § 804 Verlust von Zins- oder ähnlichen Scheinen
- § 805 Neue Zins- und Rentenscheine
- § 806 Umschreibung auf den Namen
- § 807 Inhaberkarten und -marken
- § 808 Namenspapiere mit Inhaberklausel