Titel 2: Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
- § 481 Teilzeit-Wohnrechtevertrag
- § 481a Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt
- § 481b Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag
- § 482 Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage
- § 482a Widerrufsbelehrung
- § 483 Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen
- § 484 Form und Inhalt des Vertrags
- § 485 Widerrufsrecht
- § 485a (weggefallen)
- § 486 Anzahlungsverbot
- § 486a Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
- § 487 Abweichende Vereinbarungen