Untertitel 1: Übertragung
- § 929 Einigung und Übergabe
- § 929a Einigung bei nicht eingetragenem Seeschiff
- § 930 Besitzkonstitut
- § 931 Abtretung des Herausgabeanspruchs
- § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
- § 932a Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe
- § 933 Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
- § 934 Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
- § 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
- § 936 Erlöschen von Rechten Dritter