Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 486a
Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 487 Abweichende Vereinbarungen
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle