Abschnitt 9: Erbschaftskauf
- § 2371 Form
- § 2372 Dem Käufer zustehende Vorteile
- § 2373 Dem Verkäufer verbleibende Teile
- § 2374 Herausgabepflicht
- § 2375 Ersatzpflicht
- § 2376 Haftung des Verkäufers
- § 2377 Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
- § 2378 Nachlassverbindlichkeiten
- § 2379 Nutzungen und Lasten vor Verkauf
- § 2380 Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf
- § 2381 Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen
- § 2382 Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern
- § 2383 Umfang der Haftung des Käufers
- § 2384 Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht
- § 2385 Anwendung auf ähnliche Verträge