Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 656
Heiratsvermittlung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 656a Textform
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle