Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 46
Anfall an den Fiskus
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 47 Liquidation
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle