Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1854
Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1855 Erklärung der Genehmigung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle