Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernennen, dass dieser für die Ausführung der einem Vermächtnisnehmer auferlegten Beschwerungen sorgt.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 2222
Nacherbenvollstrecker
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2223 Vermächtnisvollstrecker
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle