Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 558d
Qualifizierter Mietspiegel
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 558e Mietdatenbank
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle