Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 50
Bekanntmachung des Vereins in Liquidation
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 50a Bekanntmachungsblatt
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle