Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 2082
Anfechtungsfrist
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2083 Anfechtbarkeitseinrede
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle