Wird ein Kind vertraulich geboren (§ 25 Absatz 1 Satz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes), wird das Jugendamt mit der Geburt des Kindes Vormund.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1786
Amtsvormundschaft bei Fehlen eines sorgeberechtigten Elternteils
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1787 Amtsvormundschaft bei vertraulicher Geburt
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle