Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 191
Berechnung von Zeiträumen
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle