Besteht das Pfandrecht an mehreren Sachen, so haftet jede für die ganze Forderung.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1221
Freihändiger Verkauf
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1222 Pfandrecht an mehreren Sachen
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle