Ist mehreren derselbe Gegenstand vermacht, so finden die Vorschriften der §§ 2089 bis 2093 entsprechende Anwendung.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 2156
Zweckvermächtnis
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2157 Gemeinschaftliches Vermächtnis
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle