Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 2140
Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2141 Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle