(1) Bei der Sicherungshypothek ist die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen.
(2) Die Vorschriften der §§ 1138, 1139, 1141, 1156 finden keine Anwendung.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1184
Sicherungshypothek
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1185 Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle