Bezweckt die Bedingung, unter der eine letztwillige Zuwendung gemacht ist, den Vorteil eines Dritten, so gilt sie im Zweifel als eingetreten, wenn der Dritte die zum Eintritt der Bedingung erforderliche Mitwirkung verweigert.
Die Kanzlei wurde von den RAen JUDr. Heinrich und Karin Meyer-Götz 1978 in Stuttgart gegründet und ist seit 1990 in Dresden tätig. Seit Juni 2015 ist Rechtsanwalt David Oertel Partner der Kanzlei. Wir beraten Sie gerne in allen familien- und erbrechtlichen Fragen.
Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und sind national und international mit anderen spezialisierten Kanzleien und beratenden Berufen vernetzt. Unser Ziel ist die umfassende und optimale Vertretung unserer Mandanten in besonders schwierigen Lebensphasen.
Wir haben uns auf folgendes für Sie spezialisiert:
Ehe- und Familienrecht
Wir beraten Sie bei allen Rechtsproblemen einer Trennung und Ehescheidung einschließlich Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgang bezüglich gemeinsamer Kinder, Hausratsteilung und Wohnungszuweisung. Wir helfen Ihnen auch bei der Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Zudem bieten wir Ihnen vorsorgliche Rechts-beratung bei der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen an und optimieren diese unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das internationale Familienrecht und die Hilfe bei der Rückführung von entführten Kindern aus dem In- und Ausland.
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Wir entwerfen für Sie Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen unter besonderer Berücksichtigung des Pflichtteilsrisikos. Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir Vermögenstransferplanungen für Ihre Familie und regeln gesellschaftsrechtliche Nachfolgeproblematiken Ihrer Firma mit optimaler steuerrechtlicher Gestaltung.
Wir unterstützen Sie außerdem bei außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzungen, auch bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche und eventueller Pflegevergütungen im Erbfall.
Vorsorgeverfügungen
Wir gestalten für Sie Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Sorgeverfügungen sowie Trauer- und Organverfügungen. Wir beraten Sie bei vorsorgenden Verfügungen für den Krankheits- und Todesfall und bei notwendigen rechtlichen Betreuungen, um für Sie rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Außerdem arbeiten wir mit der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG und der Stiftung VorsorgeDatenbank zusammen. Dort können wir Ihre Verfügungen einstellen, damit Ihre Wünsche auch jederzeit vom Betreuungsgericht, von Krankenhäusern und Ärzten gefunden und berücksichtigt werden können. Dies gilt auch bei Erbangelegenheiten.
Außergerichtliche Streitbeilegung oder gerichtliches Verfahren
Wir favorisieren die außergerichtliche Streitbeilegung. Insbesondere, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, sollte in deren Interesse eine beidseitig gangbare Lösung gefunden werden. Dafür eignen sich Vierergespräche unter Beteiligung der jeweiligen Rechtsanwälte oder die Hinzuziehung eines unabhängigen anwaltlichen Schlichters. Wir arbeiten auch mit Mediatoren, Familientherapeuten und sonstigen Beratungsstellen zusammen. Gibt es keine außergerichtliche Lösung, muss ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Besprechen Sie mit uns, welcher Weg für Sie in Frage kommt.
Des weiteren sind wir Gründer bzw. Mitglieder des Deutschen Schlichterbundes e.V. sowie Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensvorsorge e.V. DVEV und der CoopeRAtion, einer Vereinigung von Fachanwälten für Familienrecht, und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Dresden
6 Rechtsanwälte
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2076 Bedingung zum Vorteil eines Dritten
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle